Schulden­bereinigungs­verfahren
Unterschiede "Gerichtliche Einigung" und "Aussergerichtliche Einigung"

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Was ist das Schulden­bereinigungs­verfahren?

Aussergerichtliche und Gerichtliche Einigung beim Schulden­bereinigungs­plan

Das Schulden­bereinigungs­verfahren im Insolvenzrecht Hannover

Kann ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so nennt sich das Überschuldung.

Der Versuch von Gläubigern und Schuldner sich auf privatem Wege zu einigen heisst Aussergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren

Von einem Gerichtlichen Schulden­bereinigungs­verfahren spricht man immer dann, wenn vorherige Einigungsversuche zwischen Schuldner und Gläubiger ohne Ergebnis verliefen und nun ein erneuter Anlauf zur Schuldenbereinigung unternommen wird, diesesmal jedoch unter Zuhilfenahme eines Gerichts.

Ziel ist die Vermeidung einer Privatinsolvenz. Die Verfahrensdauer soll dabei 3 Monate nicht übersteigen.

Das Aussergerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren

Bei dem bilateralen Versuch zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern zu einer Einigung zu gelangen, spricht man von einem "Aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren".

Steht ein überschuldeter Verbraucher vor der Entscheidung einer Privatinsovenz, so ist es i.d.R. klar, dass er nicht in der Lage sein wird den aufgelaufenen Schuldenberg in Gänze abzutragen.

Ziel eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist es daher, die Gläubiger dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Im Gegenzug erklärt sich der Schuldner zur Zahlung einer Teilsumme bereit, zahlbar sofort oder in Raten.

Während dieser Phase der Insolvenzvorbereitung ist es wichtig, die Hilfe einer auf Insolvenz- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei wie Theurer Gödecke in Anspruch zu nehmen. Wir fertigen eine genaue Aufstellung sämtlicher Gläubiger, sowie deren finanzielle Ansprüche an. Aufgrund dessen erarbeiten wir einen realistischen Schulden­bereinigungs­plan, als Verhandlungsangebot gegenüber den Gläubigern.

Bevor Sie sich mit dem Gedanken anfreunden das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, raten wir, mit uns in Kontakt zu treten. Es gibt die Möglichkeit die Verbraucherinsolvenz zu umgehen, indem den Gläubigern ein realistischer Vergleichsvorschlag unterbreitet wird. Mögliche Vorgehensweisen sowie die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Einigung bzw. einer Insolvenz können zusammen in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge seit dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen *.

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 01. Oktober 2020 beantragt werden. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit 6-jährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.

Das Gerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren

Stimmen die Gläubiger dem, im Rahmen eines aussergerichtlichen Schulden­bereinigungs­verfahrens erarbeiteten, Schuldenbereinigungsplan nicht zu, so bleibt letztendlich als Weg in die Privatinsolvenz nur das "Gerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren".

Bevor das anstehende Insolvenzverfahren jedoch eröffnet werden kann, gilt es für den Schuldner, beim zuständigen Gericht die beabsichtigte Privatinsolvenz anzumelden.

Als Nachweis für das Scheitern vorheriger Bemühungen zum Schuldenabbau ist es, hierfür einen Beleg über das Scheitern des aussergerichtlichen Schulden­bereinigungs­verfahrens vorzulegen.

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Was ist ein Schulden­bereinigungs­verfahren?

Ziel eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Schulden­bereinigungs­verfahrens ist ein geordneter Schuldenabbau. Ein Schulden­bereinigungs­plan regelt dabei die zukünftige Vorgehensweise zwischen Gläubigern und Schuldner, zum Schuldenabbau.

Wann ist ein aussergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren erforderlich?

Beschliesst ein überschuldeter Verbraucher Privatinsolvenz anzumelden, so hat er zunächst ein gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren zu durchlaufen, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Wann ist ein gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren erforderlich?

Der erste Schritt in die Privatinsolvenz für einen überschuldeten Verbraucher besteht darin, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern aussergerichtlich zu einigen (aussergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren).

Professioneller Beistand bei der Insolvenzberatung durch unsere Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht Hannover, bewahrt den Schuldner hierbei vor rechtlichen Fallstricken.

Scheitert dieser Versuch, so steht dem Schuldner der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) offen.

Wann scheitert ein Schulden­bereinigungs­plan?

Ein aussergerichtlicher Schulden­bereinigungs­plan gilt dann als gescheitert, wenn auch nur ein einziger Gläubiger diesem Vergleich nicht zustimmt.

Die Vereinbarungen zum Schuldenabbau der Gläubiger, deren Zustimmung vorliegt, bleiben davon jedoch unberührt. Auch kann ein säumiger Schuldner mit den übrigen Gläubigern weiterverhandeln, da ein Antrag auf Privatinsolvenz nicht verpflichtend ist.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de

Wie geht es weiter wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?

Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches, kann der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei seinem zuständigen Insolvenzgericht stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Versuch nicht älter als 6 Monate ist und von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt wird.

Geeignete Personen bzw. Stellen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Das Insolvenzgericht kann nach Antragseinreichung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nochmals an die jeweiligen Gläubiger mit der Bitte um Stellungnahme zusenden, vorausgesetzt das Gericht stuft den Plan nicht für völlig aussichtslos ein.

Erfolgt wiederum keine Einigung, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Zeit des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Wenn der Schuldner während des Verfahrens alle Auflagen erfüllt, erhält er im Anschluss die Restschuldbefreiung und ist somit Schuldenfrei.

Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht veröffentlicht wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.