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5,0★★★★★ von 68 Reviews
Steven T.
★★★★★
Das Team von der Schuldnerberatung "Neues Leben" hat mir super geholfen und ist auch weiterhin für mich da um mich bei meiner finanziell schwierigen Lage zu
unterstützen, dies kann ich allen anderen die sich in einer ählich schwierigen Situation befinden nur empfehlen.
Quipe User
★★★★★
Super Beratung, nettes Team, schnelle Hilfe. Bei Fragen immer zu erreichen.
Ich fühlte mich sehr gute aufgehoben und alle meine Fragen konnten mir beantwortet werden. Ein großes Lob für Eure Arbeit.
Franzi H.
★★★★★
Herzlichen Dank an das Team von Schuldnerberatung "NeuesLeben"!
Ohne sie hätte ich es nicht geschafft aus der Schuldenfalle herauszukommen und tatsächlich ein neues Leben zu beginnen.
Sabine K.
★★★★★
Hatte heute mein Beratungsgespräch und ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Ich gehe mit einem sehr guten Gefühl und einem guten Team in richtung Zukunft.
die Sonne scheint wieder
★★★★★
Sehr rasche Abwicklung und absolut menschlich. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Diese Schuldnerhilfe ist sehr empfehlenswert. Vielen lieben Dank an das Team.
Peter B.
★★★★★
Herr Fischer hat mir alle realistischen Möglichkeiten aber auch evtl. unangenehme Konsequenzen aufgezeigt und erklärt.
(...)
Inzwischen gibt es eine außergerichtliche Einigung. Dafür bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Dank an das Team der Schuldnerhilfe!
Mountainman
★★★★★
Sehr nette Mitarbeiter, haben mir schon des öfteren aus der Patsche geholfen. Stehen einem mit Rat und Tat zur Seite und suchen zusammen mit einem nach der
optimalen Lösung.
Kann ich nur jedem empfehlen, die beste Schuldnerhilfe mit der ich bisher in Kontakt stand!
Tinkabe123
★★★★★
Die Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. hat mir sehr geholfen, meine Schulden anzugehen! Jetzt fühle ich mich um einiges leichter.
Geschafft
★★★★★
Für mich persönlich ist diese Beratungsstelle ein Ort, den ich jederzeit erneut aufsuche, falls es noch einmal einen Engpass für mich geben sollte.
An dieser Stelle von mir nochmals einen herzlichen Dank an das gesamte Team und ich kann diese Einrichtung nur weiter empfehlen.
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Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !
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und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.
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Was ist das Schuldenbereinigungsverfahren?
Aussergerichtliche und Gerichtliche Einigung beim Schuldenbereinigungsplan
Das Schuldenbereinigungsverfahren im Insolvenzrecht Hannover
Kann ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so nennt sich das Überschuldung.
Der Versuch von Gläubigern und Schuldner sich auf privatem Wege zu einigen heisst Aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Von einem Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren spricht man immer dann, wenn vorherige Einigungsversuche zwischen Schuldner und Gläubiger ohne
Ergebnis verliefen und nun ein erneuter Anlauf zur Schuldenbereinigung unternommen wird, diesesmal jedoch unter Zuhilfenahme eines Gerichts.
Ziel ist die Vermeidung einer Privatinsolvenz. Die Verfahrensdauer soll dabei 3 Monate nicht übersteigen.
Das Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Bei dem bilateralen Versuch zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern zu einer Einigung zu gelangen, spricht man von einem "Aussergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahren".
Steht ein überschuldeter Verbraucher vor der Entscheidung einer Privatinsovenz, so ist es i.d.R. klar, dass er nicht in der Lage sein wird den aufgelaufenen
Schuldenberg in Gänze abzutragen.
Ziel eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist es daher, die Gläubiger dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
Im Gegenzug erklärt sich der Schuldner zur Zahlung einer Teilsumme bereit, zahlbar sofort oder in Raten.
Während dieser Phase der Insolvenzvorbereitung ist es wichtig, die Hilfe einer auf Insolvenz- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei wie
Theurer Gödecke in Anspruch zu nehmen.
Wir fertigen eine genaue Aufstellung sämtlicher Gläubiger, sowie deren finanzielle Ansprüche an. Aufgrund dessen erarbeiten wir einen realistischen
Schuldenbereinigungsplan, als Verhandlungsangebot gegenüber den Gläubigern.
Bevor Sie sich mit dem Gedanken anfreunden das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, raten wir, mit uns in Kontakt zu treten. Es gibt die
Möglichkeit die Verbraucherinsolvenz zu umgehen, indem den Gläubigern ein realistischer Vergleichsvorschlag unterbreitet wird. Mögliche Vorgehensweisen sowie
die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Einigung bzw. einer Insolvenz können zusammen in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge seit dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen *.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 01. Oktober 2020 beantragt werden.
Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie
in die Insolvenz geraten sind.
Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit 6-jährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.
Das Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Stimmen die Gläubiger dem, im Rahmen eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens erarbeiteten, Schuldenbereinigungsplan nicht zu, so bleibt
letztendlich als Weg in die Privatinsolvenz nur das "Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren".
Bevor das anstehende Insolvenzverfahren jedoch eröffnet werden kann, gilt es für den Schuldner, beim zuständigen Gericht die beabsichtigte Privatinsolvenz
anzumelden.
Als Nachweis für das Scheitern vorheriger Bemühungen zum Schuldenabbau ist es, hierfür einen Beleg über das Scheitern des aussergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahrens vorzulegen.
Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).
Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:
Herschelstraße 32
30159 Hannover
Wegbeschreibung >>
☎ 0511 - 54 35 26 00
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Was ist ein Schuldenbereinigungsverfahren?
Ziel eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist ein geordneter Schuldenabbau. Ein Schuldenbereinigungsplan regelt dabei die zukünftige Vorgehensweise zwischen Gläubigern und Schuldner, zum Schuldenabbau.
Wann ist ein aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich?
Beschliesst ein überschuldeter Verbraucher Privatinsolvenz anzumelden, so hat er zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zu durchlaufen, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt.
Wann ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich?
Der erste Schritt in die Privatinsolvenz für einen überschuldeten Verbraucher besteht darin, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern
aussergerichtlich zu einigen (aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren).
Professioneller Beistand bei der Insolvenzberatung durch unsere Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht Hannover, bewahrt den Schuldner hierbei vor
rechtlichen Fallstricken.
Scheitert dieser Versuch, so steht dem Schuldner der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) offen.
Wann scheitert ein Schuldenbereinigungsplan?
Ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gilt dann als gescheitert, wenn auch nur ein einziger Gläubiger diesem Vergleich
nicht zustimmt.
Die Vereinbarungen zum Schuldenabbau der Gläubiger, deren Zustimmung vorliegt, bleiben davon jedoch unberührt. Auch kann ein säumiger Schuldner
mit den übrigen Gläubigern weiterverhandeln, da ein Antrag auf Privatinsolvenz nicht verpflichtend ist.
Kontakt
Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover
Telefon:
0511 - 54 35 26 00
eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de
Wie geht es weiter wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?
Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches, kann der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei seinem zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Versuch nicht älter als 6 Monate ist und von einer geeigneten Person
oder Stelle bescheinigt wird.
Geeignete Personen bzw. Stellen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Das Insolvenzgericht kann nach Antragseinreichung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nochmals an die jeweiligen Gläubiger mit der Bitte um
Stellungnahme zusenden, vorausgesetzt das Gericht stuft den Plan nicht für völlig aussichtslos ein.
Erfolgt wiederum keine Einigung, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Für die Zeit des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Wenn der Schuldner während des Verfahrens alle Auflagen erfüllt, erhält er im Anschluss die Restschuldbefreiung und ist somit Schuldenfrei.
Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht veröffentlicht wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.