Wir helfen Ihnen über den Schuldenberg
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Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?

Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !

Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.

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Vom Land Niedersachsen anerkannte kostenlose und anonyme Schuldenberatung bei drohender Privatinsolvenz

Überschuldung, drohende Privatinsolvenz, P-Konto:
Hier finden Sie Hilfe bei finanzieller Schieflage

Das Team der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. Hannover hilft bei drohender Insolvenz und erarbeitet seit mehreren Jahrzehnten finanzielle Lösungen für Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Rentner) und Selbstständige*.
* Beratung (Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, Insolvenzberatung, Einleitung des Insolvenzverfahrens) nur für Selbständige, die ihre Tätigkeit aufgegeben haben oder diese aufgeben müssen.

Um einen Termin zu vereinbaren, muss vorab ein klärendes Telefonat geführt werden.
KEINE Beratung von aktiv Selbständigen, die es auch bleiben wollen !


Der Verein "Schuldnerhilfe Neues Leben e.V." ist eine vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gemäß § 3 Abs. 1 Nds. AGInsO anerkannte und gemeinnützige Schuldnerberatung.

Die angebotenen Leistungen unserer Schuldnerberatung Hannover werden gegenüber dem Niedersächsischen Landesamt abgerechnet.
Als Teil der Sozialberatung kommen somit keine Gebühren oder sonstige Kosten auf den Ratsuchenden zu.

Durch Zusammenarbeit mit der "Region Hannover", ist die Beratung ebenfalls kostenlos für Arbeitssuchende, bei Vorlage eines Vermittlungsscheines des Jobcenters gemäß § 16 a Nr. 2 SGB II.
Teilen Sie Ihrem Fallmanager bei ihrem Jobcenter Ihre finanziellen Probleme mit. Dieser kann Ihnen einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen.

Sie sollten uns kontaktieren, wenn…

  • Sie Hilfe aufgrund der CORONA-Krise benötigen
  • Sie ihren Disporahmen öfter ausschöpfen müssen
  • das Bezahlen von Rechnungen für sie zusehends zum Problem wird
  • Kreditanfragen abgelehnt werden
  • Sie Miete, Gas- oder Stromrechnung nicht bezahlen können
  • die monatlichen Ausgaben größer sind als die Einnahmen (Lohn, Gehalt, Rente)
  • Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen drohen
  • eine Lohnpfändung oder Kontopfändung droht
  • sich in der Post Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide befinden

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

Wegbeschreibung  >>

☎    0511 - 54 35 26 00

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Pfändungsrechner 2026

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
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Schuldnerberatung FAQs.

Eine Schuldnerberatung zu kontaktieren kostet Überwindung.
Ungefähr 7 Millionen Haushalte gelten in Deutschland als überschuldet, sodass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung haben die Experten unserer hannoverschen Schuldnerberatung ein paar der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Schulden zusammengestellt.

• Bin ich bei einer Privatinsolvenz automatisch wieder schuldenfrei ?

Ja, nach einer Privatinsolvenz werden Sie grundsätzlich nach drei Jahren schuldenfrei - allerdings erst nach ordnungsgemäßem Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens und nur, wenn keine Versagungsgründe vorliegen. Die Restschuldbefreiung wird am Ende des Verfahrens erteilt.

Während des Insolvenzverfahrens müssen bestimmte Pflichten (sogenannte Obliegenheiten) erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich ernsthaft darum zu bemühen, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abzutreten sowie jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

Nicht alle Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausgenommen sind insbesondere Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Dazu zählen beispielsweise Geldstrafen, Bußgelder oder Unterhaltsschulden, sofern diese vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden.

Einträge im Schuldnerverzeichnis und bei der SCHUFA werden nach der aktuellen Rechtslage in der Regel sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.

• Kann man mir eine Privatinsolvenz auch verweigern ?

Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat jeder Schuldner einen Anspruch auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens - unabhängig von der Zustimmung der Gläubiger.

Gläubiger können im laufenden Verfahren zwar Anträge stellen (zum Beispiel auf Versagung der Restschuldbefreiung), sie können die Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch nicht verhindern.

Das Insolvenzgericht lehnt die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur in Ausnahmefällen ab, etwa wenn der Antrag unvollständig ist, erforderliche Unterlagen fehlen oder widersprüchlich sind oder wenn bereits vor kurzer Zeit ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde.

• Beraten Sie auch Selbstständige und Freiberufler ?

Die Schuldnerberatung ist kostenlos nur für Privatpersonen, denn nur bei diesen übernimmt das Land Niedersachsen die Kosten. Ein in finanzielle Schieflage geratener Schuldner muss zunächst seine Selbstständigkeit oder Gewerbe aufgeben, um dann eine kostenlose Schuldnerberatung als Priavtmann in Anspruch nehmen zu können.

• Wieviele Schuldnerberatungen darf ich bei Ihnen in Anspruch nehmen ?

Es gibt keine gesetzliche Höchstzahl für die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung. Sie können die Hilfe grundsätzlich so lange und so oft in Anspruch nehmen, wie es zur Bewältigung Ihrer finanziellen Situation erforderlich ist.

Zu beachten ist jedoch, dass das Land Niedersachsen die Kosten für eine Schuldnerberatung für bedürftige Ratsuchende in der Regel nur einmal innerhalb von zehn Jahren übernimmt.

In den meisten Fällen ist jedoch bereits ein ausführliches Beratungsgespräch ausreichend, um die aktuelle Situation eingehend zu besprechen und gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten.

• Welche Unterlagen benötige ich für ein Beratungsgespräch ?

Für ein Beratungsgespräch in unserer hannoverschen Schuldnerberatung, benötigen Sie 3 Formulare:

Aufstellung der Gläubiger,
Haushaltsplan Vordruck und
Vordruck für Schufa-Auskunft.

Alle 3 Vordrucke können Sie sich unter den Links herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und zum Beratungsgespräch mitbringen.

• Ist eine Schuldnerberatung kostenpflichtig?

Handelt es sich bei einer Schuldnerberatung um eine vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannte und gemeinnützige Schuldnerberatung, so werden die Kosten von der Stadt übernommen, sofern der Ratsuchende nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (was so gut wie immer der Fall ist.

Den Antrag auf Übernahme der Beratungskosten stellt der Ratsuchende zusammen mit der ausgewählten Beratungsstelle, die ihm auch die Einzelheiten erklärt.

• Warum eine Schuldnerberatung?

Schulden wirken sich negativ auf verschiedene Lebensbereiche aus. Vom Abschliessen eines Handyvertrages bis zum Mietvertrag einer neuen Wohnung, machen Schulden einem das Leben schwer. Auch auf die Höhe von Kreditzinsen wirkt sich eine negative Schufa-Auskunft aus.

Das Ziel unserer, als gemeinnützig anerkannten, Schuldnerberatung ist es, die finanzielle Lebenssituation von überschuldeten Menschen zu verbessern.

• Wie kann man Schulden wieder loswerden?

Um endlich wieder schuldenfrei zu werden, gibt es keinen juristischen Kniff oder wenig bekannten Paragrafen.

Schuldenfrei wird man nur durch Abzahlen, Schuldenerlass oder Privatinsolvenz.

Unsere Schuldnerberatung in Hannover hilft Ihnen auf der einen Seite, Ihre Ausgaben zu reduzieren und Ihre Einnahmen zu steigern und auf der anderen Seite bei der Kontaktaufnahme und Überzeugungsarbeit gegenüber Ihren Gläubigern.

Sonder­informationen zu Hilfen und Unterstützung bei CORONA (COVID-19)

Aus aktuellem Anlass, haben wir unser Informationsportal um das Thema CORONA erweitert.

Viele Haushalte sind durch die CORONA-Krise in eine unverschuldete, finanzielle Notlage geraten.

Während Arbeitnehmer unter Kurzarbeit leiden, sofern sie nicht arbeitslos wurden, und von einem Bruchteil ihres gewohnten Nettogehaltes ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, ist das Geschäft vieler Selbstständiger oft sogar komplett weggebrochen.

weiter zu Schuldnerberatung bei CORONA

Doch die Bundesregierung hat für unverschuldet in Not geratene Arbeiter oder Selbstständige ein Notfallprogramm aufgelegt und so eine Reihe Möglichkeiten geschaffen, die Folgen von CORONA zumindest abzufedern.

Auf unserer Sonderseite zum Thema CORONA halten wir für Sie die wichtigsten Informationen und Updates bereit zu den Themen:

Zahlungsaufschub (Stundung), CORONA-bedingte Mietschulden, CORONA-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen, Kündigungsschutz für Mietverträge, Schutz für Darlehensverträge sowie dem Beantragen von finanziellen Hilfen

und geben Ihnen so eine erste Hilfestellung in der Krise.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de