Bei Gas- oder Stromschulden
Unsere Schuldnerberatung hilft schnell und kostenlos

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Bei Gas- oder Stromschulden

Schnelle und kostenlose Hilfe, wenn Ihr Anbieter mit Sperrung droht

Energie Schnell-Check

  • Sie haben Schulden bei Ihrem Energieversorger?
  • Sie können die jährliche Nachzahlung für 2024 nicht leisten?
  • Sie haben Schwierigkeiten Ihre monatlichen Abschläge für Strom oder Gas zu bezahlen?
  • Haben Sie bereits Mahnungen erhalten? Wissen Sie nicht, wie Sie diese bezahlen sollen?
  • Ihr Anbieter hat Ihnen zur Begleichung Ihrer Energieschulden, bereits eine Frist bis zur Energiesperre gesetzt?
  • Hat Ihr Anbieter bereits die Energieversorgung eingestellt?

Dann ist es höchste Zeit zu handeln!

Können Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation die Rechnungen für Strom oder Gas nicht begleichen, helfen wir Ihnen in unserem Beratungszentrum in der Herschelstraße 32 in 30159 Hannover schnell und kostenlos weiter.

Unser Beratungsteam...

  • ...prüft Ihre Verträge und Abrechnungen auf Unstimmigkeiten.
  • ...berät Sie über mögliche Regulierungsmöglichkeiten (z.B. Ratenzahlung oder teilweisen Forderungsverzicht auf Seiten Ihres Energieversorgers) zur Tilgung Ihrer Energieschulden.
  • ...setzt sich mit Ihrem Energieversorger in Kontakt und unterbreitet Vorschläge zur Abwendung oder Aufhebung einer Energiesperre.
  • ...unterstützt Sie bei Anträgen auf Energieschuldenübernahmen durch das Jobcenter oder den zuständigen Sozialleistungsträger.

Ziel unserer Schuldenberater ist es, drohende Energiesperren zu vermeiden und bereits bestehende wieder aufzuheben. Nicht nur dem Energiekunden, sondern auch dem Energieanbieter ist daran gelegen die monatlichen Abschlagszahlungen langfristig sicherzustellen.

Wir führen dazu Verhandlungen, zeigen mögliche Lösungswege (z.B. mit der Entwicklung eines Haushaltsplanes zur Absicherung von Ratenzahlungen) und unterstützen sie dabei, von Ihrem Schuldenberg runterzukommen.

Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung signalisiert dem Anbieter, das ernsthafte Interesse am Ausgleich der Energieschulden, was sich positiv auf dessen Verhandlungsbereitschaft auswirkt.

Häufige Fragen (FAQs) im Zusammenhang mit Energieschulden

  • Wer hilft mir bei Strom- oder Gasschulden?
    Was tun bei extrem hoher Energienachzahlung?


    Unsere hannoversche Schuldnerberatung erstellt, aufgrund der finanziellen Situation unserer Mandanten, einen detailierten Haushaltsplan zu Einnahmen und Kosten. Dieser dient als Grundlage für anschliessende Gespräche mit Ihrem Energieversorger. Mit diesem verhandeln wir über eine teilweise Stundung der ausstehenden Zahlungen sowie über die Möglichkeit zur Ratenzahlung der ausstehenden Beträge.

    Sollte der Energieversorger nicht zustimmen (z.B. wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit), so stellen unsere Schuldenberater den Kontakt her zum örtlichen Jobcenter oder Sozialamt und helfen Ihnen bei einem Antrag auf Übernahme der Energieschulden.

    Eine Übernahme durch Jobcenter oder Sozialamt ist nicht nur möglich, bei Erwerbslosigkeit, sondern ebenso bei einem geringen Einkommen.

    Wichtig ist, dass diese Übernahme ausschliesslich auf Darlehensbasis geschieht.
  • Ab wann muss ich mit einer Strom- oder Gassperre rechnen


    Einstellung der Gaslieferung
    Beschliesst der Energielieferant die Gasversorgung einzustellen, so hat er sich dabei an strenge Gesetze zu halten.

    So muss die Einstellung der Gasversorgung 4 Wochen vorher angekündigt und der Schuldner 3 Tage vor dem beabsichtigten Termin nochmals informiert werden.
    Auch ausstehende Zahlungen von lediglich wenigen Euros rechtfertigen keine solche Maßnahme. Als begründet gilt eine Gassperre erst, wenn der geschuldete Betrag das Doppelte der monatlichen Abschlagszahlung übersteigt. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Schuldner mit mehr als 2 Abschlagszahlungen im Rückstand ist.

    Einstellung der Belieferung mit Strom
    Seit 2024 verlangt der Gesetzgeber auch bei hohen Stromschulden eine weitere Belieferung mit Strom.
  • Bei welchen Härtefällen darf der Gasbezug nicht eingestellt werden?

    Als Härtefälle gelten alle Bedingungen, welche die Gesundheit der Bewohner gefährden oder auch nur beeinträchtigen, insbesondere die von Kleinkindern oder pflegebedürftigen Menschen.

    Dies trifft vor allem immer dann zu, wenn durch eine Gassperre die Heizung nicht mehr funktionieren würde. Ohne Heizung bildet sich in der kalten Jahreszeit schnell Schimmel, der die Gesundheit beeinträchtigt und auch die Gebäudesubstanz schädigt.
  • Was soll ich tun, wenn mich kein Stromanbieter nimmt?

    Auch ein Stromanbieter mit dem kein Vertrag zustande kommt, ist verpflichtet, Sie in seine Grundversorgung aufzunehmen.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

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☎    0511 - 54 35 26 00

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Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
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Herschelstraße 32
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