Insolvenzberatung
Wie lässt sich eine Privatinsolvenz vermeiden?

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Was tun wenn Privatinsolvenz droht?
Insolvenzberatung für überschuldete Haushalte

Raus aus den Schulden mit Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Als Auswirkung der Corona Krise drohen in Deutschland sehr viel mehr Privatinsolvenzen, das befürchten Experten.

Wirtschaftsauskunfteien verweisen darauf, dass alleine in den Monaten März und April Kurzarbeit für 10,1 Millionen Menschen beantragt wurde.

Trotzdem erhöhte sich die Arbeitslosigkeit.
So meldete die Bundesagentur für Arbeit von April auf Mai 2020 einen Anstieg um fast 170.000 auf über 2,8 Millionen Menschen.
Im Vergleich zum Mai 2019 wuchs die Zahl der Arbeitslosen um 577.000.

Quick-Info

  • Verbraucher-/Privatinsolvenzverfahren ist ein Insolvenzverfahren bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson.
  • Vermögensverwaltung erfolgt über Insolvenzverwalter.
  • Ein Teil des Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze von 1.409,99 EURO wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter abgeführt.
  • Verfahrensdauer: 3 Jahre
    (Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)).
  • Ehepartner haftet nicht mit, Ausnahmen:
    – Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung
    – Bürgschaften
  • Hochwertige technische Geräte sowie Wertgegenstände in Form von Luxusartikeln (Schmuck, Uhren etc.) fließen in die Insolvenzmasse ein.
  • Zugriff des Insolvenzverwalters auf Lebensversicherungen und andere Kapitalanlagen (z.B. Aktien).
  • Schuldner muss einer "angemessenen Arbeit" nachgehen oder sich nachweislich ernsthaft um eine solche Erwerbstätigkeit bemühen.
  • Änderungen über Wohn- und Eigentumsverhältnisse sind dem Insolvengericht bzw. Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen.

Die Insolvenzfolgen erstrecken sich nicht nur auf das Bankkonto eines Schuldners, sondern gehen auch einher mit einem Wandel seiner Lebensumstände.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

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☎    0511 - 54 35 26 00

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Außergerichtliche Einigung

Bevor Sie sich mit dem Gedanken anfreunden das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, raten wir, mit uns in Kontakt zu treten. Es gibt die Möglichkeit die Verbraucherinsolvenz zu umgehen, indem den Gläubigern ein realistischer Vergleichsvorschlag unterbreitet wird. Mögliche Vorgehensweisen sowie die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Einigung bzw. einer Insolvenz können zusammen in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen *.

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 01. Oktober 2020 beantragt werden. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit 6-jährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de

Wie geht es weiter wenn die außergerichtliche Einigung scheitert?

Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches, kann der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei seinem zuständigen Insolvenzgericht stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Versuch nicht älter als 6 Monate ist und von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt wird.

Geeignete Personen bzw. Stellen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Das Insolvenzgericht kann nach Antragseinreichung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nochmals an die jeweiligen Gläubiger mit der Bitte um Stellungnahme zusenden, vorausgesetzt das Gericht stuft den Plan nicht für völlig aussichtslos ein.

Erfolgt wiederum keine Einigung, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Zeit des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Wenn der Schuldner während des Verfahrens alle Auflagen erfüllt, erhält er im Anschluss die Restschuldbefreiung und ist somit Schuldenfrei.

Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht veröffentlicht wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Wer kann eine Privatinsolvenz in Anspruch nehmen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die stark überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen mit ihrem jetzigen zur Verfügung stehenden Einkommen ihre Schulden in absehbarer Zeit zu begleichen.

Privatinsolvenz Ablauf

Eine Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) lässt sich nicht ohne Weiteres beantragen.

Vor die Einleitung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner im Vorfeld z.B. die Pflicht, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern auf einen Plan zur Schuldenregulierung zu einigen.

Sollte dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, muss dies von einer Schuldnerberatung bestätigt werden.
Erst im Anschluss kann Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.

Privatinsolvenz Kosten

Bei den Kosten einer Verbraucherinsolvenz gilt es zu unterscheiden zwischen den Kosten der Insolvenzberatung sowie den Gerichtskosten.

Während die Insolvenzberatung kostenlos ist, sofern sie erfolgt durch eine gemeinnützige und vom Land anerkannte Beratungsstelle wie z.B. der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V., Hannover, so können sich die Kosten, in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, durchaus zwischen 1.800,- EURO und 3.500,- EURO bewegen.

Es gibt jedoch auch Anwälte und kostenpflichtige Dienstleister, die zu solchen Themen beraten und sehr hohe Kosten verlangen.

Folgen der Privatinsolvenz

Die private Insolvenz soll dafür sorgen, dass ein Schuldner nach maximal 3 Jahren (Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)) endlich schuldenfrei ist.
Das größte Risiko birgt eine negative SCHUFA Auskunft.

Schulden, die nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten, sofern der Nettobetrag dieses Einkommens 1.409,99 EURO überschreitet.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens können Sie berechnen mit der aktuellen Version des Pfändungsrechners unserer Schuldnerberatung Hannover.

Etwaige Änderungen in den regelmäßigen Einkommesnverhältnissen müssen dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben werden.

Wohlverhaltensphase

Der Begriff Wohlverhaltensphase bezeichnet den Zeitraum, in welchem sich ein Schuldner bestimmten Bedingungen zu unterwerfen hat. Erfüllt er diese Bedingungen, so kann er eine Restschuldbefreiung bekommen.

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.
Betrug die Dauer bisher 6 Jahre (bzw. 5 oder 3 Jahre (Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)) ), so Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre.

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

Damit können auch die Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.