Mietschulden in Zeiten von CORONA (Covid-19)
Umgang mit CORONA-bedingten Mietschulden

Alle Reviews 4.93

Overall Rating
4.93★★★★★ von 257 Reviews

Google Reviews 4,9

Google Rating
4,9★★★★★ von 91 Reviews

Yelp Reviews 4,9

Yelp Rating
4,9★★★★★ von 98 Reviews

GoLocal Reviews 5,0

GoLocal Rating
5,0★★★★★ von 68 Reviews

Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?

Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !

Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.

Bewerten Sie uns bei Google, yelp oder GoLocal.

Kostenlose Schuldnerberatung bei Mietschulden durch CORONA

Auswirkungen und Gesetzeserleichterungen während der CORONA-Krise

Wird "daheim bleiben" bald unbezahlbar...?

Viele Branchen werden durch die CORONA-Krise hart getroffen. Nur der Mietmarkt scheint sich resistent zu zeigen.

Während die Mietpreise unverändert weiter steigen, geraten, durch Kurzarbeit immer mehr Mieter in finanzielle Schwierigkeiten und haben Probleme ihre Mietkosten zu bewältigen.

Abhilfe schaffen sollte da ein Gesetz:
Wer CORONA-bedingt bis Ende Juni 2020 seine Miete nicht zahlen konnte, dem durfte nicht gekündigt werden.

Nun ist diese zeitlich begrenzte Regelung ausgelaufen und Mietervereine stellen sich ein auf eine Kündigungswelle.

Beitrag des Magazins "quer" des Bayerischen Rundfunks zum Thema "CORONA-Mietschulden"

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

Wegbeschreibung  >>

☎    0511 - 54 35 26 00

☎    0511 - 54 35 26 00
Hier klicken für Anruf !

oder schicken Sie uns eine eMail.



Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an ab_schuldnerhilfe@schuldnerhilfe-neuesleben.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pfändungsrechner 2024

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?

Jetzt berechnen

Wichtig!
Die Gültigkeit dieser Sonderbedingungen ist am 01. Juli 2020 ausgelaufen.
Das bedeutet:

  • CORONA (Covid-19) bedingte Schulden bei Vermietern für die Monate April, Mai und Juni 2020 mussten beglichen werden bis spätestens zum 30. Juni 2020.

    Die Aufnahme der regulären Mietzahlungen musste tagsdarauf erfolgen, also ab dem 01. Juli 2020. Mietern, die diesen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen, drohen bei Mietschulden zivilrechtliche Maßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, etc) bis hin zur Kündigung.

    Der in Zahlungsverzug geratene Mieter durfte die Zahlung jedoch nicht einfach einstellen. Voraussetzung war die vorherige Zustimmung des jeweiligen Vermieters,
  • Überfällige Zahlungen, resultierend aus sog. "Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge" die zu Schulden bei Stadtwerken und Energieversorgern (Strom, Wasser, Gas, etc.) führten oder zu Schulden bei Telekommunikationsunternehmen (Telefon- und Internetanschluss), lassen sich nun ebenfalls nicht mehr aufschieben, sofern die finanzielle Notlage verursacht wurde aufgrund der CORONA-Pandemie.

    Auch Schulden bei Versicherungen müssen seit dem 01. Juli 2020 wieder beglichen werden.

  • Gleiches gilt für Verbraucherdarlehensverträge.
    Auch hier mussten die Zahlungen der monatlichen Darlehensraten, sofern mit der Bank nicht anders vereinbart, wieder aufgenommen werden seit dem 01. Juli 2020.

    Der Zeitraum des Darlehensvertrages verlängert sich um den Zeitraum der Stundung, also um längstens 3 Monate.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de