Schuldnerberatung für Arbeitslose
Das JobCenter hilft weiter

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Helfen Sie uns Anderen zu helfen...
• Sie waren verzweifelt ?
• Sie konnten vor Sorgen nicht mehr schlafen ?
• Es kostete Sie Überwindung eine Schuldnerberatung aufzusuchen ?

Dann denken Sie daran: So wie Ihnen geht es Vielen !

Helfen Sie uns dabei, Menschen in finanziellen Nöten zu helfen. Schreiben Sie (gerne auch anonym) über Ihre Erfahrung mit der Schuldnerhilfe NeuesLeben e.V. und geben Sie so Anderen die Chance uns im Internet zu finden und ihren Schuldenberg hinter sich zu lassen.

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Kostenlose Schuldnerberatung für Arbeitslose mit Vermittlungsschein vom JobCenter

Ihr Fallmanager im JobCenter hilft bei finanziellen Problemen

Droht der Arbeitsplatzverlust oder haben Sie Ihre Stelle bereits verloren und können Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann teilen Sie Ihrem Fallmanager im Jobcenter Ihre finanziellen Probleme mit. Dieser kann Ihnen einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen.

Quick-Info

  • Als eine vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gemäß § 3 Abs. 1 Nds. AGInsO anerkannte und gemeinnützige Schuldnerberatung, ist die Beratung für Arbeitslose in der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. kostenlos und gebührenfrei bei Vorlage eines Vermittlungsscheins des zuständigen Jobcenters.
    Sprechen Sie dazu Ihren Fallmanager an.
  • Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt.
  • Wichtigstes Ziel in unserer Beratung für überschuldete Haushalte ist die Existenzsicherung.
  • Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze von 1.409,99 EURO darf vom Schuldner behalten werden.
    Den genauen Satz können Sie berechnen mit Hilfe unseres Pfändungsrechners 2024.

Was tun wenn Zahlungsverpflichtungen überschattet werden von Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie arbeitslos sind oder es in naher Zukunft zum Beispiel durch Jobverlust werden, dann teilen Sie Ihrem Fallmanager im Jobcenter Ihre finanziellen Probleme bzw. Ihre Überschuldung mit und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Schuldnerberatung.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

Wegbeschreibung  >>

☎    0511 - 54 35 26 00

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oder schicken Sie uns eine eMail.



Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an ab_schuldnerhilfe@schuldnerhilfe-neuesleben.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pfändungsrechner 2024

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?

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So bekommen Sie einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung

Ihr Fallmanager kann einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen, welchen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen müssen.

Vermittlungsschein - und dann?

Kostenlose Schuldnerberatung bei Vorlage eines Vermittlungsscheines

Die angebotenen Leistungen unserer Schuldnerberatung werden gegenüber der Region Hannover bei Vorlage eines Vermittlungsscheines des Jobcenters gemäß § 16 a Nr. 2 SGB II abgerechnet.

Als Teil der Sozialberatung kommen somit keine Gebühren oder sonstige Kosten auf den Ratsuchenden zu.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de

Überschuldung – was nun?

Eine Überschuldung stellt für den Einzelnen und für seine Familie eine große Belastung im Alltag dar. In einer solchen Situation wäre es fatal, Rechnungen und Mahnungen nicht zu beachten und zur Seite zu legen. Um eine schnelle Abhilfe zu schaffen, wenden Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an uns. Wir helfen Ihnen in dieser Situation weiter.

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir zusammen mit dem Ratsuchenden die Haushaltssituation, um eine langfristige Schuldenregulierung zu erreichen. Erfahrungsgemäß können wir die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme unserer Schuldnerberatung erzielen und somit Geld ein- und Ärger ersparen.

Wer kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

Das Beratungsangebot der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. kann jeder nach vorheriger Terminabsprache in Anspruch nehmen und findet in den Büroräumen der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V. statt (Ausnahmen können telefonisch erfragt werden).

Termine für ein Beratungsgespräch können innerhalb weniger Tage angeboten werden.

Unterlagen für die Schuldnerberatung 2024 - Was wird benötigt?

Damit sich unsere Schuldenberater ein umfangreiches Bild über Ihre finanzielle Situation machen können, benötigen wir sämtliche Nachweise über regelmäßige Einkünfte und Ausgaben, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.

Ebenso benötigt werden Nachweise über unbeglichene Ausgaben, die Ihre Schulden dokumentieren wie z.B. Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben oder rechtskräftige Vollstreckungsbescheide.

Die folgenden Unterlagen müssen Sie zu einem ersten Beratungstermin mitbringen:


  • Einkommensnachweis/e
  • Mietvertrag
  • Aufstellung über die privaten Ausgaben (monatlich)
  • Die letzten Gläubigerschreiben, aus denen die Schuldsummen ersichtlich sind
    (Letzter Kontoauszug, Kreditverträge, Inkassoschreiben...)
  • Bei dem Jobcenter gemeldeter Arbeitslosigkeit:
    Vermittlungsschein vom Jobcenter.

Wie kann ich bei der Beratung mitwirken?

Eine aktive und umfängliche Mitwirkung des Schuldners bei einem Schuldenbereinigungsplan und einem daran anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht nur gewünscht, sondern verpflichtend!

Zu einer effektiven Schuldnerberatung gehören:


  • die Bereitschaft, die finanzielle Angelegenheit ernsthaft klären zu wollen
  • eine konstruktive Mitarbeit während der Beratung
  • das Offenlegen aller Schulden
  • die Bekanntgabe der Einkommensverhältnisse
  • das Einhalten von Terminabsprachen und Vereinbarungen


Von welchen Schulden kann man nicht befreit werden?

Schulden aus z.B. Geldstrafen bleiben auch nach dem Insolvenzverfahren bestehen.
Ebenso wie Forderungen aus "vorsätzlich unerlaubter Handlung" oder Bußgelder.

Wer kann eine Privatinsolvenz in Anspruch nehmen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die stark überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen mit ihrem jetzigen zur Verfügung stehenden Einkommen ihre Schulden in absehbarer Zeit zu begleichen.

Privatinsolvenz Ablauf

Eine Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) lässt sich nicht ohne Weiteres beantragen.

Vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner im Vorfeld z.B. die Pflicht, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern auf einen Plan zur Schuldenregulierung zu einigen.

Sollte dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, muss dies von einer Schuldnerberatung bestätigt werden.
Erst im Anschluss kann Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.

Nach Einreichung des Insolvenantrages beim zuständigen Insolvenzgericht kann ein weiterer Einigungsversuch erfolgen, diesmal von Seiten des Gerichts, mit Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans.
Erst nachdem auch dieser zweite Einigungsversuch durch die Gläubiger abgelehnt wurde, erfolgt die Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens.

Privatinsolvenz Kosten

Bei den Kosten einer Verbraucherinsolvenz gilt es zu unterscheiden zwischen den Kosten der Insolvenzberatung sowie den Gerichtskosten.

Während die Insolvenzberatung kostenlos ist, sofern sie erfolgt durch eine gemeinnützige und vom Land anerkannte Beratungsstelle wie z.B. der Schuldnerhilfe Neues Leben e.V., Hannover, so können sich die reinen Gerichtskosten, in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, durchaus zwischen 1.800,- EURO und 3.500,- EURO bewegen (Stundung möglich).

Es gibt jedoch auch Anwälte und kostenpflichtige Dienstleister, die zu solchen Themen beraten und sehr hohe Kosten verlangen.

Sollten beim Schuldner keinerlei pfändbare Beträge vorhanden sein, werden die Gerichtskosten für die Dauer des Insolvenzverfahrens gestundet.
Für die Kosten des Insolvenzverwalters müssen einmal jährlich 120,- EURO einkalkuliert werden

Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens werden die Einkommensverhältnisse geprüft, ob die Kosten in Form von monatlichen Raten beglichen werden können. Sollten diese aus finanziellen Gründen nicht beglichen werden können, so kann das Gericht die Kosten erlassen.

Folgen der Privatinsolvenz

Die private Insolvenz soll dafür sorgen, dass ein Schuldner endlich schuldenfrei ist.
Das Insolvenzverfahren entbindet den betroffenen Schuldner NICHT vom Zahlen seiner Schulden.

Schulden, die nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten, sofern der Nettobetrag seines Einkommens 1.409,99 EURO überschreitet.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens können Sie berechnen mit der aktuellen Version des Pfändungsrechners unserer Schuldnerberatung Hannover.

Etwaige Änderungen in den regelmäßigen Einkommensverhältnissen müssen dem Insolvenzverwalter unverzüglich bekannt gegeben werden.

Wohlverhaltensphase

Der Begriff Wohlverhaltensphase bezeichnet den Zeitraum, in welchem sich ein Schuldner bestimmten Bedingungen zu unterwerfen hat. Erfüllt er diese Bedingungen, so kann er eine Restschuldbefreiung bekommen.

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.
Betrug die Dauer bisher 6 Jahre (bzw. 5 oder 3 Jahre (Quelle: Bundesministerium d. Justiz und für Verbraucheschutz (BMJV)) ), so Laufzeit des Insolvenzverfahrens für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch 3 Jahre.

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

Damit können auch die Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.