Pfändungsrechner 2024
Pfändungsfreibetrag 2024 berechnen

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Wieviel ist von Ihrem Einkommen pfändbar?

Pfändungs­freigrenze berechnen mit unserem Pfändungs­rechner 2024

Pfändbares Einkommen berechnen

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit unserem aktuellen Pfändungsrechner für das Jahr 2024 schnell einen Überblick verschaffen.

Der Pfändungsrechner errechnet an Hand der aktuellen Pfändungstabelle, gültig bis zum 30.06.2024, den pfändbaren Anteil des Gehalts.

Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Bitte nur volle Beträge (ohne Cent) eingeben

Pfändungsrechner 2024
Vollpfändbar, alle Beträge über:
4.077,72 €

Netto Einkommen: (ohne Wohngeld/Kindergeld)



Unterhaltspflichtige Personen:
(z.B.: leibliche Kinder, Ehegatten ohne Einkommen... )



Quick-Info

  • Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.409,99 €
  • Alle Beträge über 4.077,72 € sind voll pfändbar.
  • Über den Freibetrag kann der Schuldner beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

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☎    0511 - 54 35 26 00

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Pfändungsrechner 2024

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?

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Wie errechnet sich der Pfändungsfreibetrag ?

Ausschlaggebend für die Höhe des pfändbaren Einkommens ist die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Ehepartner sowie leibliche Kinder.
Je höher die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, desto höher der nichtpfändbare Pfändungsfreibetrag.

Zu dem berechnenden Nettoeinkommen zählen Gehalt, Altersrente oder Pension, sowie ALG 1 und ALG 2.

Pfändungsfreibeträge gemäß Pfändungstabelle für das Jahr 2024

0 Personen ==> 1.409,99 €
1 Person ==> 1.939,99 €
2 Personen ==> 2.229,99 €
3 Personen ==> 2.519,99 €
4 Personen ==> 2.819,99 €
5 und mehr Personen ==> 3.109,99 €

Starker Schutz vor Pfändungen: das Pfändungsschutzkonto 2024

Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.

Das Pfändungsschutzkonto 2024 (P-Konto) bietet automatisch Schutz vor Kontopfändungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 1.410,00 € je Monat.

Dieser Freibetrag erhöht sich um 527,76 EURO für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils weitere 294,02 EURO für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de