Glossar:
Unterhaltspfändung

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Felix M.

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Die Schuldnerhilfe Neues Leben ist ein Segen für Menschen, die sich in ihrem finanziellen Wirrwarr nicht mehr zu helfen wissen...

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Kari Z.

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Vielen vielen Dank an die Schuldnerhilfe, dass ihr alles für uns in die Hand genommen habt. Aufschieben der Schulden hilft einem nicht weiter...

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PRINZGUSTAV

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Super hilfsbereit und freundlich.
Jederzeit erreichbar und offen für alle Fragen. Es wurde jede Angelegenheit bearbeitet und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Der erarbeitete Schuldenplan läßt sich gut bewältigen.

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Gee Gun

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Sie haben mir so sehr geholfen, ich danke vielmals dafür! Ohne die netten Leute der Schuldnerhilfe hätte ich sehr viel mehr Kopfschmerzen gehabt.

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knieriem

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Vielen,vielen Dank für ihre Mühe Frau Zängler !!!! Hat alles geklappt mit Privatinsolvenz.
Bin sehr Zufrieden.Sehr zu Empfehlen !!!!

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Was ist: Unterhaltspfändung?

Unterhaltspfändung - eine erweiterte Form der Forderungspfändung

Die Unterhaltspfändung ist eine erweiterte Form der Forderungspfändung. Bei entsprechender Antragstellung gelten andere Pfändungsfreigrenzen, da gesetzlicher Unterhalt vom Schuldner verlangt wird.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist Paragraph 850 d ZPO.

Den pfändbaren Betrag legt das Gericht anhand von individuell abgestimmten Pfändungsfreigrenzen auf den Einzelfall fest. Die Form des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weicht daher von der regulären Form ab.
Die Amtsgerichte orientieren sich dabei regelmäßig an den Sozialhilfesätzen.

Bei der Festlegung der Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt das Gericht auch die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen, weswegen der Gläubiger im Antrag an das Gericht auch entsprechende Angaben zu machen hat.

Der Unterhaltsgläubiger kann also durch die erweiterte Pfändung nach § 850 d ZPO auf einen Bereich des Einkommens des Schuldners zugreifen, der für normale Pfändungsgläubiger, die nach § 850 c ZPO vollstrecken, nicht zugänglich ist.

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