Glossar:
Kontopfändung

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Felix M.

★★★★★

Die Schuldnerhilfe Neues Leben ist ein Segen für Menschen, die sich in ihrem finanziellen Wirrwarr nicht mehr zu helfen wissen...

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Kari Z.

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Vielen vielen Dank an die Schuldnerhilfe, dass ihr alles für uns in die Hand genommen habt. Aufschieben der Schulden hilft einem nicht weiter...

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PRINZGUSTAV

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Super hilfsbereit und freundlich.
Jederzeit erreichbar und offen für alle Fragen. Es wurde jede Angelegenheit bearbeitet und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Der erarbeitete Schuldenplan läßt sich gut bewältigen.

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Gee Gun

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Sie haben mir so sehr geholfen, ich danke vielmals dafür! Ohne die netten Leute der Schuldnerhilfe hätte ich sehr viel mehr Kopfschmerzen gehabt.

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knieriem

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Vielen,vielen Dank für ihre Mühe Frau Zängler !!!! Hat alles geklappt mit Privatinsolvenz.
Bin sehr Zufrieden.Sehr zu Empfehlen !!!!

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Was ist: Kontopfändung?

Kontopfändung - eine Unterart der Zwangsvollstreckung

Die Kontopfändung ist eine Unterart der Zwangsvollstreckung und ermöglicht dem Gläubiger Girokonten, aber auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen zu pfänden.

Der Gläubiger muss vorab mit dem vollstreckbaren Titel beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen, welcher sodann der entsprechenden Bank zugestellt wird. Die Bank muss das vorhandene Guthaben dem Gläubiger überweisen.

Die Behörden wie z.B. das Finanzamt erwirken die Kontopfändung durch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Der Kontoinhaber hat bei einer Kontopfändung keinen Zugriff auf sein Guthaben. Um das Konto wieder nutzen zu können, kann mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung sowie Ruhendstellung der Kontopfändung ausgehandelt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.

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