Glossar:
Einkommenspfändung

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Felix M.

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Die Schuldnerhilfe Neues Leben ist ein Segen für Menschen, die sich in ihrem finanziellen Wirrwarr nicht mehr zu helfen wissen...

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Kari Z.

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Vielen vielen Dank an die Schuldnerhilfe, dass ihr alles für uns in die Hand genommen habt. Aufschieben der Schulden hilft einem nicht weiter...

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PRINZGUSTAV

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Super hilfsbereit und freundlich.
Jederzeit erreichbar und offen für alle Fragen. Es wurde jede Angelegenheit bearbeitet und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Der erarbeitete Schuldenplan läßt sich gut bewältigen.

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Gee Gun

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Sie haben mir so sehr geholfen, ich danke vielmals dafür! Ohne die netten Leute der Schuldnerhilfe hätte ich sehr viel mehr Kopfschmerzen gehabt.

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knieriem

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Vielen,vielen Dank für ihre Mühe Frau Zängler !!!! Hat alles geklappt mit Privatinsolvenz.
Bin sehr Zufrieden.Sehr zu Empfehlen !!!!

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Was ist: Einkommenspfändung?

Einkommenspfändung - die bekannteste Form der Zwangsvollstreckung

Die Einkommenspfändung (Lohn, Gehalt, Renten, Sozialleistungen, Krankengeld...) ist wohl die bekannteste Form der Zwangsvollstreckung.

Hat sich der Gläubiger dazu entschieden, Ihr Einkommen zu pfänden, so muss er mit dem ihm vorliegenden Vollstreckungsbescheid bzw. Gerichtsurteil einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht erwirken, welcher dann Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Auszahlungsstelle (Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenkasse, Krankenkasse, ..) zugestellt wird.

Hierfür benötigt der Gläubiger zunächst einmal Informationen über Ihren Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle (Anschrift, Aktenzeichen, Personalnummer). Sollte ihm dies nicht bekannt sein, hat er über das Verfahren zur Vermögensauskunft (vormals die Eidesstattliche Versicherung) die Möglichkeit, diese Informationen zu erlangen.

Geht bei der Buchhaltung Ihres Arbeitgebers bzw. bei der Auszahlungsstelle ein solcher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein, so wird zunächst geprüft, ob und in welchem Umfang Ihr Einkommen gepfändet werden kann. Liegt schon eine Einkommenspfändung eines anderen Gläubigers vor, wird die Einkommenspfändung nur bei dem Gläubiger durchgeführt, dessen Pfändungsbeschluss zuerst eingegangen ist. Der zweite Gläubiger kommt dann erst an die Reihe, wenn die Forderung des ersten Gläubigers durch die Pfändung vollständig beglichen ist.

Den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens können Sie berechnen mit unserem Pfändungsrechner 2023.

Der pfändbare Anteil des Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies gilt auch, wenn z. B. eines der Kinder aus einer früheren Ehe stammt und Sie für dieses Kind Unterhalt zahlen müssen.

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