Unvollständige Auskunft des Schuldners

Grobe Fahrlässigkeit bei unvollständiger Auskunft des Schuldners

Eine Verletzung der Auskunftspflicht des Schuldners liegt beispielsweise vor, wenn sich die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen vermindert und nicht angegeben wird. Auch wenn eine Gläubigerbeeinträchtigung damit nicht verbunden war.

Quelle: BGH Beschluss vom 19.03.2009, Az: IX ZB 212/08

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