Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

Restschuldbefreiung ist bei einer Steuerhinterziehung zu versagen

Die Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn ein Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren für sein Unternehmen unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingereicht, dadurch Erstattungen erlangt, die ihm nicht zustanden, sowie Steuern gekürzt hat.

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09.
Quelle: BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09

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