Jeder hat das Recht auf ein Konto

Richtlinienentwurf des Bundestages bezgl. Zahlungskonten

Am 25.02.2016 hat der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Zahlungskonten abgestimmt.

Künftig darf jede/r Bürger/in ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben.

Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter.
Artikel der Bundesregierung - Beschluss zu Verbraucherfinanzen.
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