Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2011

Die neue Pfändungsfreigrenzenverordnung 2011 wurde am 17.05.2011 vom Bundesjustizministerium veröffentlicht. Somit steigt ab dem 01.07.2011 der Pfändungsfreibetrag nach § 850c der Zivilprozessordnung von derzeit 985,15 € auf 1.029,99 € monatlich.

Quelle: Bundesjustizministerium

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