Höhere Pfändungsfreigrenzen für Einkommen ab 01. Juli 2013

Ab dem 1. Juli 2013 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.028,89 Euro auf nunmehr 1.045,04 Euro.
Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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