Pfändungsfreigrenzen bei Pfändungsschutzkonten 2015

Höhere Pfändungsfreigrenzen bei Pfändungsschutzkonten ab dem 01. Juli 2015

Ab dem 01. Juli 2015 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.045,04 Euro auf nunmehr 1.073,88 Euro.

Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, auf monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um jeweils weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Quelle:
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015

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