Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Informationen zum neuen Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Zum 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, in Kraft.

Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Das neu eingerichtete Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet automatisch Schutz vor Kontopfändungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 985,15 € je Monat. Es kommt nicht auf die Art der Einkünfte und den Zeitpunkt des Zahlungseingangs an. Somit sind auch die Einkünfte von Selbständigen bis zum Pfändungsfreibetrag geschützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

[ zurück zu den Themen ]