Betriebskostennachforderung für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung

Betriebskostennachforderung für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung ist eine Insolvenzforderung

In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.

BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10.
Quelle: BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10

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