Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt

Versicherte, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind, sollen entlastet werden. Die Zinsen für Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von fünf auf ein Prozent im Monat gesenkt.

Zusätzlich ist in der Privaten Krankenversicherung ein Notlagentarif vorgesehen.
Das Gesetz sieht auch einen Erlass der bisher aufgelaufenen Säumniszuschläge und Beitragsschulden vor.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates 493/13

[ zurück zu den Themen ]