Kein Anspruch auf Auskehrung des Kautionsbetrages

Es besteht kein Anspruch auf Auskehrung des Kautionsbetrages bei Kündigung des Genossenschaftsanteils

Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.

BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 120/10.
Quelle: BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 120/10

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