Glossar:
Kontopfändung

Alle Reviews 4.93

Overall Rating
4.93★★★★★ von 257 Reviews

Google Reviews 4,9

Google Rating
4,9★★★★★ von 91 Reviews

Yelp Reviews 4,9

Yelp Rating
4,9★★★★★ von 98 Reviews

GoLocal Reviews 5,0

GoLocal Rating
5,0★★★★★ von 68 Reviews

Was ist: Kontopfändung?

Kontopfändung - eine Unterart der Zwangsvollstreckung

Die Kontopfändung ist eine Unterart der Zwangsvollstreckung und ermöglicht dem Gläubiger Girokonten, aber auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen zu pfänden.

Der Gläubiger muss vorab mit dem vollstreckbaren Titel beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen, welcher sodann der entsprechenden Bank zugestellt wird. Die Bank muss das vorhandene Guthaben dem Gläubiger überweisen.

Die Behörden wie z.B. das Finanzamt erwirken die Kontopfändung durch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Der Kontoinhaber hat bei einer Kontopfändung keinen Zugriff auf sein Guthaben. Um das Konto wieder nutzen zu können, kann mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung sowie Ruhendstellung der Kontopfändung ausgehandelt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.

[ zurück zum Glosssar ]

Rufen Sie uns an für ein Beratungsgespräch

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und in Ausnahmefällen auch als Hausbesuche vereinbar
(nur nach telefonischer Vereinbarung).

Unser Büro befindet sich nur 400 m vom Hauptbahnhof entfernt:

Herschelstraße 32
30159 Hannover

Wegbeschreibung  >>

☎    0511 - 54 35 26 00

☎    0511 - 54 35 26 00
Hier klicken für Anruf !

oder schicken Sie uns eine eMail.



Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an ab_schuldnerhilfe@schuldnerhilfe-neuesleben.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pfändungsrechner 2024

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Lohn.
Wieviel kann von Ihrem Einkommen gepfändet werden?

Jetzt berechnen

Kontakt

Schuldnerhilfe Neues Leben e.V.
Kostenlose Schuldnerberatung Hannover
Herschelstraße 32
30159 Hannover

Telefon:
0511 - 54 35 26 00

eMail:
anfrage@schuldnerhilfe-neuesleben.de