Glossar:
Einkommenspfändung

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Was ist: Einkommenspfändung?

Einkommenspfändung - die bekannteste Form der Zwangsvollstreckung

Die Einkommenspfändung (Lohn, Gehalt, Renten, Sozialleistungen, Krankengeld...) ist wohl die bekannteste Form der Zwangsvollstreckung.

Hat sich der Gläubiger dazu entschieden, Ihr Einkommen zu pfänden, so muss er mit dem ihm vorliegenden Vollstreckungsbescheid bzw. Gerichtsurteil einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht erwirken, welcher dann Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Auszahlungsstelle (Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenkasse, Krankenkasse, ..) zugestellt wird.

Hierfür benötigt der Gläubiger zunächst einmal Informationen über Ihren Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle (Anschrift, Aktenzeichen, Personalnummer). Sollte ihm dies nicht bekannt sein, hat er über das Verfahren zur Vermögensauskunft (vormals die Eidesstattliche Versicherung) die Möglichkeit, diese Informationen zu erlangen.

Geht bei der Buchhaltung Ihres Arbeitgebers bzw. bei der Auszahlungsstelle ein solcher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein, so wird zunächst geprüft, ob und in welchem Umfang Ihr Einkommen gepfändet werden kann. Liegt schon eine Einkommenspfändung eines anderen Gläubigers vor, wird die Einkommenspfändung nur bei dem Gläubiger durchgeführt, dessen Pfändungsbeschluss zuerst eingegangen ist. Der zweite Gläubiger kommt dann erst an die Reihe, wenn die Forderung des ersten Gläubigers durch die Pfändung vollständig beglichen ist.

Den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens können Sie berechnen mit unserem Pfändungsrechner 2024.

Der pfändbare Anteil des Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies gilt auch, wenn z. B. eines der Kinder aus einer früheren Ehe stammt und Sie für dieses Kind Unterhalt zahlen müssen.

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