Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-
befreiungsverfahrens und zur Stärkung
der Gläubigerrechte

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte wurde vom Bundesrat gebilligt

Das Gesetz wird nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten sowie der anschließenden Verkündung am 01.07.2014 in Kraft treten.
Sofort nach der Verkündung treten die Änderung des Genossenschaftsgesetzes und die neuen Vergütungsregelungen für den Insolvenzverwalter in Kraft.

Quelle: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

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