Urteil zur Rückumwandlung des P-Kontos für Bankkunden

Bankkunden können jederzeit die Rückumwandlung des P-Kontos verlangen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kontoinhabern das Recht zusteht, die Rückumwandlung seines P-Kontos zu verlangen. Somit wird das Urteil vom 26.06.2012 vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (2 O 142/11) im Ergebnis bestätigt.

Quelle:
BGH XI ZR 187/13, Urteil vom 10.02.2015

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