Regelmässige Zahlungen bei selbstständigen Schuldnern

Selbständig tätige Schuldner haben regelmäßig Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen

Der selbständig tätige Schuldner, dem die Restschuldbefreiung angekündigt ist, hat in regelmäßigen Abständen, zumindest jährlich, Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen.

Quelle: WISO-zdf.de

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