Neue Reform des Insolvenzrechts 2014

Schuldenfrei in 3 Jahren!

Ab dem 01.07.2014 kann eine Restschuldbefreiung, welche bisher nach 6 Jahren erteilt wird,
nach 3 Jahren erteilt werden.

Schuldenfrei nach 3 Jahren
Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb der 3 Jahre 35% der Schulden bezahlt sind und zusätzlich die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren beglichen wurden. Hierzu können auch Gelder außerhalb des pfändbaren Einkommens verwendet werden.

Schuldenfrei nach 5 Jahren
Wurden die 35% nicht erreicht, kann die Verfahrenslänge auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten gezahlt werden können.

Schuldenfrei nach 6 Jahren
Können die Verfahrenskosten jedoch nicht gezahlt werden, dauert das Verfahren 6 Jahre.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für ein schuldenfreies Leben nach drei Jahren erfüllen können.

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