Modernisierung der Zwangsvollstreckung

Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung

In der „Pfändungsfreigrenzenverordnung 2009“ wurde amtlich bestätigt, dass für den Zeitraum vom 01.Juli 2009 bis zum 30.Juni 2011 die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 Zivilprozessordnung unverändert bleiben.

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