Monatsanfangsproblem beim P-Konto

Bundestag verabschiedet Gesetzesreform, um Monatsanfangsproblem beim P-Konto zu beseitigen

Gehaltszahlungen, Sozialleistungen sowie andere Einkünfte die häufig zum Monatsende eingegangen sind, aber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat gedacht waren, konnten aufgrund der Gesetzeslücke nicht mehr für den Folgemonat verwendet werden.
Der individuelle Freibetrag war dadurch ausgeschöpft und das Kreditinstitut musste die Zahlung für den Folgemonat ganz oder teilweise an die pfändenden Gläubiger auskehren.

Um diese Mängel zu beseitigen, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2011 eine Gesetzesänderung.

Der Deutsche Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung eine Präzisierung des am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen neuen Pfändungsschutzkontos beschlossen.

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Das Pfändungsschutzkonto hilft allen, die in eine soziale Schieflage geraten sind. Leider ist es bei der alten Gesetzesfassung immer wieder zu Problemen bei der Auszahlung von Sozialleistungen gekommen. Das alte Gesetz wird jetzt nachgebessert. Wir machen im Gesetz deutlich, dass die Sozialleistungen künftig vor Pfändungen geschützt werden müssen, auch wenn sie am Monatsende für den Folgemonat gezahlt wurden. Endlich wird sichergestellt, dass etwa Hartz IV-Zahlungen auch unbürokratisch bei denen ankommen, für die sie gedacht sind.

Hintergrund:
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden. Die Erfahrungen mit dem Pfändungsschutzkonto haben gezeigt, dass es bei einigen Kreditinstituten zu Umsetzungsproblemen gekommen ist. Um weitere Unsicherheiten und Probleme zu Lasten der betroffenen Bankkunden zu vermeiden, hat der Deutsche Bundestag gestern eine gesetzliche Präzisierung verabschiedet.

[ zurück zu den Themen ]