Krankenversicherungsbeiträge und Einkommenspfändung

Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge bei der Einkommenspfändung

Der pfändungsfreie Betrag für Leistungen zur Krankenversicherung ist auch für Privatversicherte auf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.

Quelle: LG Stuttgart Beschluß vom 10.5.2012, 19 T 353/11

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