Kein Erlöschen eines Pfändungsschutz-
kontos (P-Konto) durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit Urteil vom 19.09.2013 hat das Landgericht Verden entschieden, dass ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kontoinhabers erlischt.

LG Verden, Urteil vom 19.09.2013 - 4 S 3/13

Quelle: ZIP 2013, 1954

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