Düsseldorfer Tabelle 2011

Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 2011

Die neue "Düsseldorfer Tabelle", welche ab dem 01.01.2011 gültig ist, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Höhe des Kindesunterhalts nicht geändert wurde. Der Selbstbehalt des arbeitenden Unterhaltsverpflichteten wurde von 900,00 € auf 950,00 € angehoben.

Quelle: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG

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